Roka + Roka Dermatologie - Ihre Hautarzt-Ordination in 1030 Wien
Wir heißen Sie in der Privatordination Roka & Roka Dermatologie in 1030 Wien, Ihrer Facharztpraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, herzlich willkommen! Prof. Dr. Florian Roka und Dr. Karla Roka kümmern sich mit langjähriger Erfahrung und umfangreicher Kompetenz um Ihre dermatologischen Anliegen.
In unserer Ordination nehmen wir uns Zeit für eine gründliche Untersuchung sowie zielgerichtete Behandlung unserer PatientInnen. Neben allgemeinen medizinischen Leistungen aus der Dermatologie und Venerologie bieten wir Ihnen auch spezielle Leistungen wie die Biologika-Therapie sowie Venenuntersuchungen mittels Dopplersonografie an. Wenn erforderlich, können wir in unserer Arztpraxis auch operative Eingriffe durchführen. Unser freundliches Ordinationsteam sorgt dafür, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und keine langen Wartezeiten entstehen.
Medizinische und ästhetische Hautbehandlungen von Ihrem Hautarzt
Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers und beinhaltet zahlreiche Zell- und Gewebearten. Hautveränderungen können harmlos sein, aber auch auf verschiedene Krankheiten hinweisen. In manchen Fällen haben Hautprobleme gleich mehrere Ursachen, die sich gegenseitig verstärken können. Vorsorgeuntersuchungen einerseits sowie die rechtzeitige und richtige Behandlung und Pflege der Haut andererseits sind daher von wesentlicher Bedeutung.
In unserer Wahlarztpraxis sorgen wir dafür, dass Sie sich in Ihrer Haut wieder wohlfühlen – und zwar sowohl in medizinischer als auch ästhetischer Hinsicht. Wir arbeiten nach dem neuesten Wissensstand und setzen moderne, wirkungsvolle Behandlungsmethoden ein. Neben Erwachsenen heißen wir auch Kinder in unserer Privatordination in 1030 Wien herzlich willkommen!
Was bedeutet Wahlarzt?
-
Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte / innen ohne Kassenverträge, daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit dem Krankenkassen verrechnet werden.
-
Die Kostenrückerstattung erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote.
-
Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars.
-
Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.